Die Landesregierung plant die Auslöschung des Mittelstands
Am 4. Juni 2019 wurde das Eckpunktepapier der Senatorin für Stadtentwicklung und Umwelt bekannt, mit dem Einzelheiten des von der Berliner Landesregierung geplanten „Mietendeckels“ beschrieben werden.
Die behauptete Begründung für dieses Vorhaben, den Berliner Wohnungsmarkt zu entspannen, ist eine Verhöhnung aller Marktteilnehmer. Denn die Senatorin ist dafür bekannt und wird seit langem dafür kritisiert, dass sie den Neubau, der nach einhelliger Ansicht der Experten auf diesem Gebiet die einzige Möglichkeit ist, den Wohnungsmarkt zu entspannen, nicht nur nicht fördert, sondern im Stadtgebiet nachhaltig vereitelt.
Behauptete Befristung ist bewusste Täuschung
Bereits jetzt kann davon ausgegangen werden, dass die angeblich beabsichtigte Befristung des Mietendeckels nicht eingehalten werden wird. Schon die Regelungen zur „Mietpreisbremse“ waren nach dem Willen des Gesetzgebers auf einen einmaligen Anwendungszeitraum von höchstens fünf Jahren begrenzt. Zur Zeit wird nicht nur die Streichung dieser zeitlichen Begrenzung der „Mietpreisbremse“ gefordert, sondern ist Gegenstand der Planungen der Bundesjustizministerin für Justiz und Verbraucherschutz in ihrem Entwurf zur Änderung der Mietpreisbremse aus dem Mai 2019.
Mietensenkung ist einzigartiger Eingriff
Die beabsichtigte Absenkung von in der Vergangenheit zulässig und damit rechtmäßig vereinbarten Mieten stellt einen einzigartigen Eingriff in den Vertrauensschutz und das Vertrauen in den Bestand rechtmäßig abgeschlossener Vereinbarungen statt. Rückwirkende Verschlechterungen sind verfassungswidrig und werden eventuell noch vorhandenes Vertrauen in die Berliner Politik endgültig verlorengehen lassen.
Einführung einer weiteren „Mietpreisbremse“ ist verfassungswidrig
Die Anmaßung einer Regelung über die Miethöhebegrenzung zu Beginn des Mietvertragsverhältnisses greift in die im Grundgesetz geregelte Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Mietrecht ein. Das Land Berlin missachtet damit nicht nur das verfassungsrechtlich verbriefte Eigentum, sondern auch grundlegende Staatsregelungen, die zwingende Voraussetzung für den Rechtsfrieden in der Bundesrepublik Deutschland sind.
Bestrafung sozialverträglicher Vermietung
Die Vermieter, die in bestehenden Mieterverhältnissen von der Möglichkeit der Mieterhöhung nicht Gebrauch gemacht hatten, um so auf die Situation des Bestandsmieters Rücksicht zu nehmen und diesen nicht zu verdrängen, werden durch die Neuregelungen bestraft, weil auch ihre niedrigen Mieten „eingefroren“ werden und keine Möglichkeit besteht, sie bei einer Neuvermietung auf die ortsübliche Vergleichsmiete anzugleichen.
Einführung eines flächendeckenden „Milieuschutzgebiets“
Die Einführung der Anzeige- und Genehmigungspflicht von Modernisierungsmaßnahmen bedeutet die Schaffung eines flächendeckenden „Milieuschutzgebiets“ für Berlin. Modernisierungen, aber auch Instandhaltungen und Instandsetzungen werden nicht nur einem unerträglichen Bürokratismus unterworfen, sondern führen auch zur einer Überlastung der Berliner Verwaltung. Die ohnehin knappen Ressourcen der Behörden werden mit neuen Genehmigungszuständigkeiten weiter belastet und führen zum endgültigen Stillstand der ohnehin schon überforderten Berliner Verwaltung.
Absurd ist die Notwendigkeit der Einholung eines Gutachtens zur Beurteilung der Wirkungsmöglichkeiten einer beabsichtigten Modernisierungsmaßnahme. Zudem wird der Modernisierungsmaßnahme eine Bedeutung beigemessen, die der Systematik des Modernisierungsrechts zuwiderläuft. Keine der im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 555b BGB) genannten Modernisierungsmaßnahmen bezweckt die Einsparung von Betriebskosten. Das Land Berlin ist nicht berechtigt, inhaltliche Änderungen im bundesgesetzlich geregelten Recht der Modernisierung vorzunehmen und diesem damit einen anderen Inhalt zu geben.
Bevormundung der Eigentümer im Umgang mit ihrer Immobilie
Die Einführung einer Genehmigung der Miethöhe stellt eine Bevormundung des Eigentümers dar und beabsichtigt die Festschreibung einer Kostenmiete auch im preisfreien Wohnraum.
Kriminalisierung der Vermieter wird vorangetrieben
Bußgelder für Vermieter in Höhe von bis zu 500.000 Euro für die Vereinbarung unzulässiger Mieten kriminalisieren Eigentümer und werden die Handlungsbereitschaft bei der Vermietung sinken lassen. Als nächster Schritt sind wohl die Abschöpfung der Mieteinnahmen sowie die Einführung von Haftstrafen zu erwarten.
Spitzelerwartungen an die Mieterbevölkerung
Die Erwartung der Anzeige von Mieten durch die Mieter bei den Behörden verstärkt die vom Senat betriebene Spaltung auf dem Mietenmarkt. Neben Anzeigen nach dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz und der unzulässigen Datensammlung im Rahmen der Kampagne „wem gehört Berlin“ wird in einem weiteren Schritt der Boden für eine „Mieten-Stasi“ bereitet.
Respektlosigkeit und Abschaffung
Es muss zur Kenntnis genommen werden, dass private Vermieterinnen und Vermieter in Berlin abgeschafft werden sollen. Die Regierung lässt nichts unversucht, das private Eigentum madig zu machen. Die Lebensleistung älterer Generationen und die Leistungsbereitschaft junger Menschen, einen Beitrag zur Entwicklung der Stadt zu leisten, werden damit von SPD, Grünen und Linken mit Füßen getreten. Sie tun alles dafür, mittelständische Wirtschaftsstrukturen zu zerschlagen und der Stadt katastrophale Verhältnisse aufzuzwingen, die mit dem Mauerfall vor 30 Jahren überwunden geglaubt waren.