Haus und Grund sieht Mietspiegel als Mittel des Ausgleichs
Haus & Grund Berlin hat an der Erstellung des Berliner Mietspiegels 2019 mitgewirkt und sieht ihn als hilfreiches Instrument für das Miteinander von Vermietern und Mietern. „Wir appellieren an alle Akteure auf dem Wohnungsmarkt, den neuen Mietspiegel als ein Mittel des Ausgleichs der unterschiedlichen Interessen anzusehen“, sagt der Vorsitzende Dr. Carsten Brückner. „Obwohl der Senat auch in dieser Ausgabe aus politischen Gründen nicht die gesammte Spannbreite der Mieten in Berlin abbildet, tragen wir den Mietspiegel mit, um angesichts der zunehmenden Konfrontation in der Debatte über das Thema ‚Wohnen‘ ein Zeichen des Konsens in der Gesellschaft zu unterstützen.“ Hilfreich sei dabei auch, dass eine neue Öffnungsklausel die Möglichkeit eröffne, besondere Gegebenheiten auch abseits der starren Systematik betrachten zu können.
Im Blick auf die Forderung nach einem „Mietendeckel“ weist Haus & Grund Berlin darauf hin, dass der Mietspiegel schon jetzt diese Wirkung habe. „In laufenden Mietverhältnissen darf die Miete nicht über die festgelegte ‚ortsübliche Vergleichsmiete‘ hinaus erhöht werden und aufgrund der ‚Kappungsgrenze’ innerhalb von drei Jahren nicht mehr als um 15 Prozent steigen“, so Brückner, „und die ‚Mietpreisbremse‘ sorgt dafür, dass bei einem Mieterwechsel die Miete nicht mehr als zehn Prozent über der ‚ortsüblichen Vergleichsmiete‘ liegen darf.“ Weitergehende Begrenzungen würden sich letztlich nachteilig auf Bausubstanz und Wohnqualität auswirken. „Mit der Miete finanziert der Vermieter die laufende Instandhaltung – darum darf sie angesichts steigender Kosten für Handwerker und andere Diensleister nicht einseitig eingefroren werden.“ Insbesondere für private Eigentümer, die nur eine geringe Anzahl von Mietwohnungen bereithalten, werde der Spielraum immer enger, die Immobilie so zu pflegen, wie es auch im Interesse der Mieter sei.
Haus & Grund Berlin veröffentlicht den neuen Mietspiegel in einer Fassung mit nützlichen Informationen für Eigentümer und beleuchtet die Neuerungen auf einer Info-Veranstaltung am 15. Juni 2019 mit Referaten sowie einer Podiumsdiskussion mit den wohnungsbaupolitischen Sprechern der im Abgeordnetenhaus vertretenenen Parteien.