Haus & Grund: Ausweitung der Vorkaufsrechte gängelt Eigentümer – Erkenntnisse der Baulandkommission werden konterkariert
„In Zukunft müssen Immobilienkäufer im Hinterzimmer der Rathäuser verhandeln, was sie bauen und modernisieren dürfen, anstatt sich auf öffentliche Bebauungspläne und Satzungen verlassen zu können“, kommentiert Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland, die Einigung der Vertreter der Länder und der Koalitionsfraktionen im Bundestag zur Umsetzung der Ergebnisse der Baulandkommission. Diese wollen die Forderung der kommunalen Spitzenverbände umsetzen, die Vorkaufsrechte der Städte und Gemeinden bei Haus- und Grundstückskäufen massiv auszuweiten.
„Anscheinend glauben die kommunalen Vertreter selbst nicht mehr daran, dass die Städte und Gemeinden bestehende Planungsinstrumente – wie Bebauungsplan und Erhaltungssatzungen – anwenden können“, so Warnecke. „Diese Ausweitung des Vorkaufsrechts ist auch ein Misstrauensvotum der kommunalen Spitzenverbände an unsere Städte und Gemeinden, jedoch keinesfalls eine Antwort auf die Wohnungsknappheit.“ Private Eigentümer werden kommunale Vorkäufe nur verhindern können, indem sie den Kommunen weitreichende Zugeständnisse machen. Die Ausweitung der Vorkaufsrechte ist damit aus Sicht des Eigentümerverbandes ein weiterer Schritt zur Gängelung privater Eigentümer.
Von den zahlreichen Ideen der Baulandkommission werden diejenigen umgesetzt, die einen regulativen, die Bürger einschränkenden Charakter haben. Wie damit der Bau bezahlbarer Wohnungen initiiert und Bauland bereitgestellt werden kann, erschließt sich aus Sicht von Haus & Grund nicht.