Eckpunkte für „Mietendeckel“: Erste ausführliche Einschätzung
Der Berliner Senat hat am 18.6.2019 zehn Eckpunkte beschlossen, wonach in Berlin ein Mietengesetz erlassen und ein „Mietendeckel“ eingeführt werden soll. Die Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, die die Eckpunkte in den Senat eingebracht hat, ist beauftragt worden, einen Gesetzentwurf dem Senat vorzulegen. Auf die heftig umstrittene Frage, ob das Land Berlin überhaupt über eine notwendige Gesetzgebungskompetenz zum Erlass eines „Mietendeckels“ verfügt, soll an dieser Stelle nicht näher eingegangen werden. Was kann unter Berücksichtigung bereits bestehender Mietgesetze und der vorangegangenen politischen Diskussion unter den Eckpunkten für das beabsichtigte Gesetz verstanden werden?
Lesen Sie hierzu eine erste ausführliche Einschätzung im PDF.