Bundesverfassungsgericht erteilt der Verlängerung der Mietpreisbremse eine klare Absage
Haus & Grund fordert Ende der Mietpreisbremse
„Die Mietpreisbremse kann nicht verlängert werden. Eine Verlängerung ist verfassungsrechtlich ausgeschlossen.“ Das stellt Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke nach Bekanntwerden einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Mietpreisbremse fest. Danach ist die Mietpreisbremse in der ursprünglichen Form nicht verfassungswidrig. Die Richter betonen aber, dass dies wesentlich auch an der beschränkten Geltung von fünf Jahren liege. „Die Bundesregierung muss diesen Irrweg verlassen und endlich die Voraussetzungen für Wohnungsneubau in den Ballungsgebieten verbessern“, fordert Warnecke.
Er weist zudem darauf hin, dass der Koalitionsbeschluss von Mitte August 2019, den Betrachtungszeitraum der Mietspiegel von vier auf sechs Jahre auszudehnen, verfassungsrechtlich unzulässig ist. „Eine ortsübliche Vergleichsmiete, die sich aus den Mieten der vergangenen sechs Jahre zusammensetzt, entspricht nicht mehr dem nun von den Verfassungsrichtern gesetzten Rahmen“, betont der Verbandspräsident.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am 19. August 2019 entschieden (Az. 1 BvL 1/18 u.a.), dass die 2015 eingeführte Mietpreisbremse verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei, weil sie weder gegen die Eigentumsgarantie noch die Vertragsfreiheit oder den allgemeinen Gleichheitssatz verstoße. Die Klage einer Berliner Vermieterin und zwei Kontrollanträge des Landgerichts Berlin blieben damit ohne Erfolg.