Details zum Mietendeckel bekannt geworden
Aus einem vertraulichen Papier der Sentatsverwaltung für Stadtentwicklung sind Details zum Gesetzentwurf des geplanten „Mietendeckels“ bekannt geworden. Wie Tagesspiegel und Berliner Morgenpost berichten, sieht er Obergrenzen zwischen 3,42 Euro und maximal 7,97 Euro vor – auch für möblierte Wohnungen. Bestehende Mietverhältnisse sollen nicht über die am Stichtag 18. Juni 2019 vereinbarte Miete hinausgehen dürfen, auch nicht bei Neuvermietung. Ausgenommen sind nur Neubauten, die ab 2014 bezugsfertig waren. Eigenbedarf soll es nur noch mit Genehmigung der Bezirksämter geben.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung will angeblich 17 Obergrenzen von Quadratmeter-Mieten festlegen, abhängig vom Alter des Hauses – ohne Rücksicht auf die Lage. Zuschläge für Modernisierungen sollen nur möglich sein, wenn diese nicht länger als acht Jahre zurückliegen, und dürfen auch dann nicht 20 Prozent der jeweiligen Obergrenze überschreiten. Wer bisher mehr Miete bezahlte, als die Obergrenzen vorsehen, soll beim zuständigen Bezirksamt einen Antrag auf Absenkung stellen können.
Die zitierten Details gehen weit über das hinaus, was selbst Mietervertreter gefordert hatten. Die Senatsverwaltung wollte zu den Plänen keine Stellungnahme nehmen, weil es sich um eine „vertrauliche Arbeitsgrundlage“ handele.