Darum hätten Sie bis 17. Juni 2019 die Miete erhöhen sollen.
Der Berliner Senat hat am 18. Juni 2019 beschlossen, dass für fünf Jahre die Mieten in der Stadt „eingefroren“ bleiben – egal wie hoch oder niedrig sie derzeit sind. Zwar muss ein entsprechendes Gesetz erst im Abgeordnetenhaus beraten und beschlossen werden, bevor es eventuell Anfang 2020 in Kraft treten kann. Der Senat will es jedoch rückwirkend wirksam werden lassen, um den Eigentümern die Möglichkeit zu nehmen, sich auf diese neue Situation einzustellen.
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Es ist noch nicht absehbar, was genau die rot-rot-grüne Koalition beschließen wird, um die Eigentümer weiter einzuschränken. So berichtete beispielsweise der Tagesspiegel von Widerständen gegen die Ausgestaltung des „Mietendeckels“ innerhalb der Koalition (hier und hier). Bevor nicht deutlich ist, mit welchen Details die Landesregierung Ihre wirtschaftliche Freiheit einschränken will, sollten Sie möglichst viele Fakten schaffen, die im Zweifel später für Sie sprechen könnten.
Es ist noch nicht absehbar, zu welchem Zeitpunkt die Mieten „eingefroren“ werden könnten. Sollte aus irgendwelchen Gründen ein späterer Zeitpunkt für die Wirksamkeit neuer Regelungen festgelegt werden, sind Sie im Vorteil, wenn Sie jetzt noch schnellstmöglich die Miete erhöhen. Gleiches gilt für den Fall, dass später Gerichte eine rückwirkende Wirksamkeit für nicht rechtmäßig erklären und das Gesetz somit erst später in Kraft treten könnte.
Es ist noch nicht absehbar, ob das beabsichtigte Gesetz Bestand haben wird. So sind Juristen beispielsweise unterschiedlicher Ansicht, ob das Land Berlin Mieten-Regelungen in dieser Weise überhaupt beschließen kann, weil dies eigentlich in die Kompetenz des Bundes fällt. Es ist damit zu rechnen, dass dagegen Klagen angestrengt und Gerichte schlussendlich darüber entscheiden werden. Sollte dadurch das Gesetz gekippt werden, würde Ihre jetzt ausgesprochene Mieterhöhung weiterhin Bestand haben.
Bußgelder können nicht rückwirkend verhängt werden. Selbst wenn eine rückwirkende Wirksamkeit des „Mietendeckels“ später als rechtmäßig erklärt werden sollte, können gegen Sie keine Bußgelder verhängt werden, wenn zum Zeitpunkt Ihrer Mieterhöhung das Gesetz noch gar nicht beschlossen war. Im schlimmsten Fall wäre demnach Ihre Mieterhöhung „lediglich“ unwirksam. Sanktionen haben Sie jedoch nicht zu befürchten, weil Sie gegen kein Gesetz verstoßen können, dass es zum Zeitpunkt Ihres Handelns noch gar nicht gab.
Veränderte politische Verhältnisse könnten eine neue Lage entstehen lassen. Sollte die rot-rot-grüne Koalition ihre mittelstandsfeindliche Politik aus irgendwelchen Gründen nicht in ihrer derzeitigen Weise fortsetzen können oder wollen, könnte eine neue Situation entstehen, in der Ihre Mieterhöhung letztlich doch als wirksam gelten würde. Beispielsweise könnten die Bundesregierung oder eine neue Landesregierung gegenteilige Beschlüsse fassen, die ebenfalls rückwirkend in Kraft treten, um die Kriminalisierung der Eigentümer wieder aufzuheben.
Lesen Sie hier eine erste ausführliche Einschätzung zum Eckpunkte-Papier des Senats.
Anmerkung auch an dieser Stelle: Die Informationen über Mieterhöhungen beziehen sich auf rechtmäßige Anpassungen gemäß dem neuen Berliner Mietspiegel vom Mai 2019.