Vermieter nicht im Stich lassen!
Vermieter dürfen von der Bundesregierung bei den geplanten Schutzmaßnahmen für Wohnungsmieter nicht im Stich gelassen werden. Diesen Appell richtete Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke am 21. März 2020 an die Bundesregierung. „Nach den derzeit bekannten Plänen will sich der Staat in beispielloser Weise von den fast vier Millionen vermietenden Privatpersonen in Deutschland entsolidarisieren. Sie will Menschen im Stich lassen, die ihren Lebensunterhalt, Unterhaltspflichten und sonstige Zahlungsverpflichtungen aus Mietzahlungen bestreiten und oft zusätzlich als Handwerker oder Kleinstgewerbetreibende massiv von der Corona-Krise betroffen sind“, sagte Warnecke.
Haus & Grund kritisiert, dass die bekannten Maßnahmen keinen Interessenausgleich regeln. Sie seien ein einseitiger Freibrief, geeignet um Millionen private Eigentümer in die Insolvenz zu treiben. Die Immobilienwirtschaft werde so vollständig zum Erliegen kommen. „Dazu darf es nicht kommen. Der Staat muss die Funktionsfähigkeit des Wohnungsmarktes weiter aufrechterhalten“, forderte Warnecke. Hierfür bedarf es nach Ansicht von Haus & Grund mindestens folgender Korrekturen:
- Der coronakrisenbedingte Einkommensausfall muss vom Mieter nachgewiesen werden, da Vermieter die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Mieter nicht kennen können.
- Der Kündigungsausschluss muss daran geknüpft sein, dass der Mieter fortlaufend Bemühungen zur Beantragung von Wohngeld oder den Kosten der Unterkunft unternimmt. Denn nur er kann Miete aus dem Sozialsystem erlangen.
- Es muss einen Anspruch des Vermieters auf Unterstützung aus einem Wohn- und Mietenfonds geben.
Hintergrund: Die Bundesregierung plant, dass Mieter, die aufgrund der Corona-Krise ab April ihre Miete für bis zu sechs Monate nicht an den Vermieter zahlen, keine Kündigung befürchten müssen. Sie sollen zwei Jahre Zeit haben, die ausstehenden Mieten zu begleichen. In Zweifelsfällen wird angenommen, dass die Mietzahlung aufgrund von coronabedingten Einnahmeverlusten ausbleibt. Die Vermieter müssen im Zweifel den Mietern nachweisen, dass diese über genug Einnahmen zur Begleichung der Miete verfügen. Die Maßnahme soll auf bis zu zwölf Monatsmieten ausgeweitet werden können. Für Vermieter bedeutet dies, dass sie bis zu sechs oder sogar zwölf Monate keine Mieteinnahmen haben könnten, in dieser Zeit aber die Kosten für den Betrieb des Gebäudes, wie Heizung, Warmwasser und Müll, dennoch begleichen müssen. De facto werden Vermieter damit gezwungen, ihren Mietern einen Kredit in Höhe von bis zu sechs oder sogar zwölf Monatsmieten zu gewähren.