Vermieter können Einfluss auf den Berliner Mietspiegel 2017 nehmen. Sie müssen es sogar! Wenn sie die Möglichkeiten einer kontiniuierlichen Erhöhung der Mieten nicht voll ausschöpfen, wird ihnen in der Zukunft das zu geringe Mietenniveau als Bumerang vor die Füße fallen.
Eigentümer, die Wohnraum vermieten, haben zwei bedeutende Möglichkeiten, auf den neu zu erstellenden Mietspiegel direkt Einfluss zu nehmen: Einerseits durch eine stetige und konsequente Erhöhung der Mieten in der Praxis. Denn in den Mietspiegel fließen Neuabschlussmieten und Bestandsmieten einschließlich ihrer Erhöhung nach dem Vergleichsmietensystem oder nach einer durchgeführten Modernisierungsmaßnahme ein.
Die zweite Möglichkeit sind Anträge auf höhere Einstufung von Immobilien. Liegt Ihr Haus beispielsweise in einer „einfachen“ Wohnlage, lässt sich dies unter Umständen ändern, in dem Sie einen Vorschlag auf Höherstufung einreichen.
Mieterhöhungen in der Praxis
Die im Mietspiegel abgebildeten Miethöhen sind abhängig von den Erkenntnissen über die tatsächliche Preis-Entwicklung auf dem Markt. Vermieterinnen und Vermieter haben demnach auch durch ihre Miet-Erhöhungspraxis einen Einfluss auf die Entwicklung der Miethöhen und können dafür sorgen, dass das Niveau angemessen steigt.
Darum sollten Mieten, die noch unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, konsequent innerhalb des vom Gesetzgeber hierfür zugelassenen Zeitraums an die ortsübliche Vergleichsmiete angepasst werden. Darüber hinaus sollten Modernisierungsmieterhöhungen konsequent innerhalb des vom Gesetzgeber hierfür zugestandenen Rahmens durchgeführt werden.
Da die Modernisierungsmieterhöhung nicht der Begrenzung der ortsüblichen Vergleichsmiete unterliegt, sondern darüber hinausgehen kann, hat sie eine besondere Bedeutung für die Mietentwicklung in Berlin. Denn hierdurch kann die ortsübliche Vergleichsmiete im Vergleich zum aktuellen Mietspiegel (bei weitem) überschritten werden, was gleichzeitig erhöhende Auswirkungen auf die im nächsten zu veröffentlichenden Mietspiegel angegebenen Mietwerte hat.
Die Politik hat bereits wiederholt ihre Absicht geäußert, die Mieterhöhungsmöglichkeiten einschränken zu wollen. Für die Zukunft soll keine Notwendigkeit einer Mieterhöhung gegeben sein, wenn von den Möglichkeiten in der Vergangenheit kein Gebrauch gemacht wurde. Zurückhaltung in der Gegenwart würde also nicht etwa „belohnt“, sondern dauerhaft einen Nachteil darstellen, weil auf diese Weise das Mietenniveau zu niedrig bleibe. Denn die zu geringen Mieten würden der Politik als Argument dienen, sie so niedrig zu belassen. Dies wäre eine fatale Entwicklung, weil andererseits die Kosten für die Pflege der Immobilie natürlich nicht stagnieren, sondern weiter steigen werden. Um also nicht doppelt – nämlich gegenwärtig und künftig – Nachteile zu erleiden, ist es sinnvoll, dass Vermieterinnen und Vermieter die Mieten beständig steigern und dabei stets die gesetzlichen Möglichkeiten voll ausschöpfen.
Höhere Einstufung der Wohnlage
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat ein Formular zur Änderung der Wohnlageneinstufung im Mietspiegel 2017 entwickelt. Hier kann von jedem vorgeschlagen werden, dass eine bestimmte Hausnummer beispielsweise nicht mehr wie bisher als „einfache“ Wohnlage, sondern künftig als „mittlere“ Wohnlage eingestuft werden soll.
Die Eingabefrist endete am 29.02.2016. Online sind mit dem Formular auf dieser Website 51 Vorschläge eingegangen. Hinzu kamen Anträge per Post, Fax und über die Ortsvereine.
Haus & Grund Berlin hat in der Mietspiegelkommission mitgewirkt, den Mietspiegels 2017 jedoch nicht als qualifiziert anerkannt.