Mietendeckel: … wohin Mietpreisbindung führt
© Dietmar Rabich / Wikimedia Commons / „Merseburg_–_1980_–_4“ / CC BY-SA 4.0
Der Hinweis auf die sozialistische Vergangenheit lässt Befürworter des „Mietendeckels“ mit dem Vorwurf der rethorische Keule abwinken. Dabei wissen alle, die die DDR erlebt haben, um die katastrophalen Verhältnisse des Wohnungsbestands im Arbeiter- und Bauernstaat.
In der Berliner Morgenpost erinnert der Historiker Hubertus Knabe an die Folgen der Mietpreisbindung in der DDR. Demnach ging der Mietenstopp auf eine Anordnung der Nationalsozialisten im Jahr 1936 zurück. Während in der Bundesrepublik in den 1950-er Jahren die Zwangswirtschaft schrittweise abgebaut wurde, erlangte sie in der Deutschen Demokratischen Republik dauerhaften Rechtsstatus.
Die Fakten sind erschreckend:
- 1989 „galten 40 Prozent der Mehrfamilienhäuser als schwer geschädigt, elf Prozent waren sogar gämzlich unbewohnbar.“
- 200 Altstadtkerne waren akut gefährdet. „Dabei waren bereits Hundertetausende Altbauten wegen Baufälligkeit weggerissen worden.“
- „Reichten die Mieten in der DDR schon nicht für den Erhalt der Altbauten, dann erst Recht nicht für ihre Modernisierung. 65 Prozent aller Wohnungen – die 3,2 Millionen Nachkriegsbauten eingerechnet – wurden 1989 noch mit Kohleöfen beheizt. 24 Prozent hatten keine eigene Toilette und 18 Prozent kein Bad.“
- „Eine Wohnung zu finden, gehörte zu den schwierigsten Aufgaben im Leben eines Ostdeutschen. … Denn in der Mangelwirtschaft der DDR durfte man nicht selber auf die Suche gehen, sondern brauchte dafür eine staatliche Zuweisung. Die sogenannte Wohnraumlenkung hatte die SED ebenfalls von den Nationalsozialisten übernommen.“
- „Erst die Abschaffung der Mietpreisbindung und die Sonderabschreibungen für Neubauten nach der Wiedervereinigung beseitigten den Wohnraummangel in Ostdeutschland.“
Der gesamte Beitrag in der Berliner Morgenpost hier.