Mietendeckel und Mietvertrag: Zwei verschiedene Paar Schuhe
Bei bestehenden Mietverträgen gibt es keinen Grund, diese wegen des „Mietendeckels“ zu ändern. Im Gegenteil: Vermieter würden unnötig Nachteile erleiden, wenn sie die Miethöhe im Mietvertrag auf die Tabellenwerte des MietenWoG Bln anpassen würden. Läuft das Gesetz aus oder scheitert vor Gericht, ist der Vermieter an das gebunden, was im Mietvertrag steht.
Deshalb werden viele Berliner künftig zwei Miethöhen genannt bekommen: Die im Mietvertrag genannte und die durch den „Mietendeckel“ womöglich geringere Miete, die der Vermieter tatsächlich einfordert.
Diese doppelte Mietenbuchhaltung ist notwendig, damit der Vermieter nach Auslaufen oder gerichtlichem Scheitern des Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) überhaupt eine rechtssichere Mietforderung erheben kann.
Haus & Grund Berlin rät seinen Mitgliedern außerdem, nach Inkrafttreten des MietenWoG Bln, dessen vorgegebene Miethöhen auch bei neuen Mietverträgen nicht zu beachten. Der Vorsitzende des Verbands, Carsten Brückner, sagte dem Rundfunk Berlin Brandenburg (rbb), durch den „Mietendeckel“ sei es zwar verboten, eine bestimmte Miethöhe zu kassieren, aber nicht, die gewünschte Miete trotzdem in den Vertrag zu schreiben.
Nachdem das MietenWoG Bln in Kraft getreten ist und damit auch der endgültige Wortlaut feststeht, startet Haus & Grund Berlin eine Informationsoffensive für seine Mitglieder. Neben Seminaren zum „Mietendeckel“ findet am 23. April 2020 eine Info-Veranstaltung zum Thema statt. Eigentümern wird zudem dringend geraten, sich bei den Ortsvereinen von Haus & Grund Berlin beraten zu lassen.
Als Erstes werden Vermieter die Auskunftspflicht beachten müssen: Das MietenWoG Bln verpflichtet sie, ohne Aufforderung dem Mieter gegenüber Auskunft über das Zustandekommen der Miethöhe zu geben. Dies ist nur eine Information und kommt keiner Senkung der Miete oder dem Verzicht eines womöglich „überhöhten“ Teils der Miete gleich. Für die Auskunft hat der Vermieter nach Inkrafttreten des Gesetzes zwei Monate Zeit. Haus & Grund Berlin wird dazu informieren und seinen Mitgliedern ein Musterschreiben bereitstellen.