Die Mietendeckel-Miete bedarf keiner Vereinbarung
Dr. Carsten Brückner, Vorsitzender von Haus & Grund Berlin, erklärt live im rbb-Abendschau-Studio den Unterschied zwischen einerseits der vereinbarten Miete im Mietvertrag und andererseits der Miete, die angesichts des Mietendeckels momentan entgegengenommen werden darf: „Es bedarf lediglich des Hinweises, dass der Vermieter sagt: Lieber Mieter, bitte zahle mir nicht so viel Miete, wie wir vereinbart haben, sondern nur so viel, wie der Landesgesetzgeber überhaupt zulässt.“