Eigentümer-Entmündigung ist Bankrotterklärung der Politik
Haus & Grund Berlin kritisiert den Versuch des Bezirksamts Steglitz Zehlendorf, einen Hauseigentümer wegen seines Eigentums entmündigen zu lassen. Wie der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) am 7. November 2018 berichtete, hat das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf bereits im April 2018 beim zuständigen Amtsgericht eine Anregung auf Einrichtung einer „rechtlichen Betreuung“ über einen Berliner Immobilieneigentümer gestellt. Hintergrund der Anregung ist der Umstand, dass der Eigentümer die vom Bezirksamt für erforderlich gehaltenen Erhaltungsmaßnahmen an mindestens einer seiner Immobilien nicht vornehmen lässt.
„Der Umgang des Staates mit dem Eigentümer erhält hierdurch eine völlig neue Dimension, die nicht akzeptabel ist“, erklärt Dr. Carsten Brückner, Vorsitzender des Eigentümerverbands Haus & Grund Berlin. Senat und Bezirke hätten in den vergangenen Jahren durch eine Vielzahl von gesetzlichen und ordnungsrechtlichen Regelungen den Handlungsspielraum der privaten Eigentümer extrem einschränkt. „Es wird für Vermieter, die nicht auf die Ressourcen eines großen Wohnungsunternehmens zurückgreifen können, immer schwieriger, ihr Haus wirtschaftlich zu erhalten“, so Brückner. Schuld daran seien die Mietpreisbremse, Milieuschutzgebiete und andere Maßnahmen. Private Eigentümer seien immer öfter gezwungen, ihre Immobilien zu verkaufen, was internationalen Investoren in die Hände spiele und letztendlich Nachteile für die Mieter brächte. „Wenn jetzt Berliner Bezirke feststellen, dass selbst dieses umfangreiche Instrumentarium nicht ausreicht, ist das eine Bankrotterklärung der Politik“, betont Brückner. Wenn der Staat versuche, Personen wegen ihres Immobilieneigentums entmündigen zu lassen, trägt er zu einer weiteren Spaltung der Gesellschaft bei, ohne die Probleme am Wohnungsmarkt zu lösen.