Berliner Mietendeckel: Haus & Grund fordert Prüfung durch Verfassungsgericht
„Wenn das Land Berlin einen Mietenstopp und sogar Mietensenkungen beschließt, verstößt dies gegen das Grundgesetz. Deshalb muss der Bundestag umgehend eine Prüfung in Karlsruhe einleiten.“ Das fordert Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland, anlässlich der ersten Lesung des Mietendeckel-Gesetzes im Berliner Abgeordnetenhaus am 16. Januar 2020.
Das Abgeordnetenhaus hat kein Recht, das bundesweit geregelte Mietrecht mit einem Mietendeckel zu unterlaufen. Der Eigentümerverband Haus & Grund erwartet schwerwiegende Schäden auf dem Berliner Wohnungsmarkt, sollte das Gesetz tatsächlich verabschiedet werden. „Instandhaltungsmaßnahmen werden auf das absolut Notwendige reduziert, energetische und altersgerechte Modernisierungen wird es kaum noch geben und auch der Neubau wird spürbar zurückgehen“, gibt Warnecke zu bedenken. „Langfristig viel schädlicher wird es aber sein, dass gerade viele private Kleinvermieter ihre Immobilie nicht werden halten können. Sie haben kein Wohnungsportfolio wie große Unternehmen und Genossenschaften mit zahlreichen Wohnungen außerhalb Berlins. Sie sind auf Erträge aus der vermieteten Wohnung in Berlin angewiesen“, erläutert der Verbandschef. Damit würde mit dem Mietendeckel gerade die Vermietergruppe attackiert, die nachweislich nicht zu den „Miethaien“ zähle.