Aus Wärmeplanung muss Realität werden
Pflichten für Eigentümer nur nach Umsetzung
Pflichten für Eigentümer nur nach Umsetzung
Modernisierungspflichten für Eigentümer darf es erst geben, wenn Städte und Gemeinden ihre Wärmepläne auch umgesetzt haben. Das fordert Haus & Grund Deutschland anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Wärmeplanung im Bundestag am 13. Oktober. „Nur wenn die Pläne für die künftige Energieversorgung nicht nur auf dem Papier stehen, sondern Realität sind, besteht für die Eigentümer eine hinreichende Sicherheit für Investitionsentscheidungen“, betont Verbandspräsident Kai Warnecke in Berlin.
Zudem ist es für den Erfolg der Wärmewende entscheidend, dass die Verbraucherrechte von Fernwärmekunden deutlich gestärkt werden. „Damit Eigentümer die Option der Versorgung mit Fernwärme überhaupt nutzen und die Zahl der angeschlossenen Gebäude deutlich steigt, müssen die Preise für die Verbraucher zukünftig transparent und fair gestaltet werden“ erläutert Warnecke. Ein Anschluss- und Benutzungszwang darf nicht eingeführt werden und bestehende Satzungen, die diesen vorschreiben, müssen aufgehoben werden. „Wärmenetze müssen durch Preis und Leistung überzeugen und dürfen nicht auf staatlichem Zwang gestützt sein“, bringt es Warnecke auf den Punkt.
Schließlich erinnert er daran, dass die Wärme- und Energiewende für viele Eigentümer eine riesige Herausforderung ist. Daher müssen die Fördertöpfe langfristig verlässlich mit ausreichenden Mitteln gefüllt sein, sodass jeder Eigentümer die Wärmewende finanziell stemmen kann.