Adventsdekoration sicher befestigen
Wer weihnachtliche Dekoration am oder im Gebäude anbringt, haftet für dadurch entstandene Schäden. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland vor Beginn der Adventszeit hin. Leuchtsterne über dem Hauseingang, der Deko-Weihnachtsmann auf dem Balkon oder Lichterketten vor dem Fenster müssen so sicher angebracht sein, dass sie auch bei starkem Wind nicht heruntergeweht werden. Gleichzeitig darf das Gebäude durch die Befestigung nicht beschädigt werden. Andernfalls können Vermieter oder andere Eigentümer verlangen, dass der Schmuck entfernt und der Schaden behoben wird.
Darüber hinaus darf der Adventsschmuck die Fluchtwege nicht behindern und keine Brandgefahr mit sich bringen. Besondere Vorsicht ist bei leuchtender Dekoration angebracht: Kabel können im Treppenhaus zur Stolperfalle werden. Ältere Glühlämpchen verbrauchen nicht nur enorm viel Energie. Sie werden mit bis zu 70 Grad auch gefährlich heiß und können den Stroh- oder Papierstern daneben in Flammen setzen. Modelle mit Leuchtdioden sind daher die bessere Wahl. Wichtige Kaufkriterien sind dabei das CE-Zeichen und – besser noch – das GS-Zeichen.