Für eine gute Verwaltung des Wohnungseigentums ist ein qualifizierter Verwalter erforderlich, der gemeinsam mit der Wohnungseigentümergemeinschaft die Immobilie verwaltet. Für ein ausgewogenes Verhältnis auf Augenhöhe ist es wichtig, einen Verwaltervertrag zu schließen, der sowohl den Interessen der Wohnungseigentümer als auch denen des Verwalters gerecht wird. Denn auch wenn der Verwalter der Dienstleister der Wohnungsgemeinschaft ist, handelt es sich immer um ein Geben und Nehmen.
Haus & Grund Deutschland und der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) haben einen gemeinsamen Verwaltervertrag erstellt, der transparent und eindeutig ist und in dem sich Wohnungseigentümer und Verwalter gleichermaßen wiederfinden können. Er ist so strukturiert, dass er sowohl kleinen als auch großen Gemeinschaften angepasst werden kann. Verwalter und Wohnungseigentümer sehen auf einen Blick, welche Leistungen durch den Verwalter erbracht werden.
Der Mustervertrag setzt umfassend die Vorgaben des reformierten Wohnungseigentumsgesetzes um. Er wird regelmäßig angepasst und berücksichtigt dabei unter anderem die neueste Rechtsprechung.