Die womöglich letzte Chance, die Miete zu erhöhen, endet am 17. Juni 2019
Nach dem 17. Juni 2019 werden Sie in Berlin womöglich Ihre Miete nicht mehr erhöhen können. Für lange Zeit!
Nach dem 17. Juni 2019 werden Sie in Berlin womöglich Ihre Miete nicht mehr erhöhen können. Für lange Zeit!
Der Berliner Senat will am 18. Juni 2019 beschließen, dass für fünf Jahre die Mieten in der Stadt „eingefroren“ bleiben – egal wie hoch sie derzeit sind.
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Mieterhöhungen ab 18. Juni sind womöglich unwirksam. Selbst wenn ein entsprechendes Gesetz erst im Herbst im Abgeordnetenhaus beschlossen und Anfang nächsten Jahres wirksam wird, besteht das Risiko, dass die Bestimmung rückwirkend gilt – nämlich zum Stichtag des Senatsbeschlusses. Dann wären alle Mieterhöhungen ab dem 18. Juni 2019 unwirksam.
Die Miete wird „eingefroren“, egal wie hoch oder niedrig sie ist. Die aktuelle Miethöhe ist für das „Einfrieren“ ohne Belang. Wenn Sie in der Vergangenheit die Miete nicht stetig erhöht haben und derzeit eine „zu niedrige“ Miete verlangen, wird Ihre Miete auf diesem niedrigen Niveau festgeschrieben.
Bisherige Bestimmungen sind egal – es wird einfach „eingefroren“. Alle anderen Instrumente wie „Mietpreisbremse“, „Kappungsgrenze“ und die „ortsübliche Vergleichsmiete“ gemäß Mietspiegel sind obsolet. Ihre Miete wird schlichtweg überhaupt nicht mehr steigen dürfen.
Neuvermietung: Die Miete darf trotzdem nicht steigen. Auch, wenn Sie eine Wohnung nach Auszug eines Mieters neu vermieten, wird die Miete nicht höher sein dürfen als im vormaligen Mietverhältnis.
Neuvermietung: Sie müssen die Miete gegebenenfalls senken. Wenn Sie eine Wohnung nach Auszug eines Mieters neu vermieten, und die Miete im vormaligen Mietverhältnis war höher als die künftig festgesetzte „Mietobergrenze“, werden Sie die Miete für die Neuvermietung sogar senken müssen.
Auch im Bestand müssen Sie womöglich die Miete senken. Wenn in einigen bestehenden Mietverhältnissen die Miete höher ist als die künftig festgesetzte „Mietobergrenze“, werden Sie die Miete entsprechend senken müssen. Ein Grund mehr, in anderen Mietverhältnissen, in denen die Miete noch zu niedrig liegt, diese jetzt noch zu erhöhen.
Modernisierung? Vergessen Sie’s! Auch nach einer Modernisierung werden Sie die Miete nicht mehr so erhöhen können, wie es bislang der Fall war. Bewirkt die Modernisierungsumlage eine Steigerung von mehr als 50 Cent brutto/warm, soll dies künftig anzeige- und genehmigungspflichtig sein. In Zukunft entscheiden also Andere darüber, ob Sie modernisieren dürfen sowie was und in welchem Umfang Sie modernisieren dürfen.
In fünf Jahren? Wird verlängert! Das Mietenmoratorium soll zunächst für fünf Jahre gelten. Machen Sie sich aber keine Hoffnung, dass Sie anschließend die Miete wieder erhöhen dürften. Da die Politik kaum etwas für den Wohnungsneubau tut, wird die Lage auf dem Wohnungsmarkt auch in fünf Jahren ähnlich der heutigen sein. Das wird ein gutes Argument für die Politiker sein, das Moratorium zu verlängern und die Mieten noch länger „eingefroren“ zu lassen.
Alle anderen Preise werden steigen. Nur Ihre Miete nicht! Der Senat beabsichtigt offenbar nicht, die Handwerker-Preise ebenfalls „einzufrieren“ – diese werden also weiter steigen. Sie aber sind zur Instandhaltung und Instandsetzung verpflichtet, um im laufenden Mietverhältnis jederzeit die Mietsache in dem Zustand zu halten wie zu Abschluss des Mietvertrags. Ihre Kosten werden also steigen – nur Ihre Einnahmen nicht.