Urteil gegen „Mietpreisbremse“ in Hamburg
Ein Hamburger Gericht hat die „Mietpreisbremse“ in dem Bundesland für unwirksam erklärt. In einem Urteil vom März 2017, das Anfang Juni bekannt wurde, entschied das Amtsgericht Altona, dass der Hamburger Senat beim Erlass der entsprechenden Verordnung vom 1. Juni 2015 keine nachvollziehbare und tragfähige Begründung geliefert habe.
Hintergrund des Urteils ist die damalige Feststellung des Senats, dass es sich beim gesamten Hamburger Stadtgebiet um einen „angespannten Wohnungsmarkt“ handele. Diese pauschale Feststellung ohne vorherige wissenschaftliche Untersuchung traf seinerzeit auch der Berliner Senat, was von Haus & Grund bemängelt wurde.
So erklärte Torsten Flomm, Vorsitzender des Grundeigentümer-Verbands Hamburg (GVH), nun auch: „Wenn man eine Mietpreisbremse einführen will, sollte man es zumindest korrekt machen. Das bedeutet, dass man untersuchen muss, in welchen Stadtteilen der Markt angespannt ist.“ Die Gültigkeit der Mietpreisbremse müsse räumlich konkreter gefasst werden. „Es gibt ja auch Stadtteile, in denen die Lage nicht so angespannt ist.“ Wo die Miete bei sieben Euro liege, brauche man keine Mietpreisbremse, so Flomm, „Der Senat muss nun handeln.“ Auch Haus & Grund Berlin hat wiederholt kritisiert, dass die „Mietpreisbremse“ auf das gesamte Stadtgebiet angewandt würde, ohne tatsächliche Unterschiede bei Nachfrage und Preisentwicklung zu berücksichtigen.
Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter 2.100 Euro angeblich zu viel gezahlter Miete zurückgefordert. Dem gab das Amtsgericht in dem Verfahren wegen der grundsätzlichen Mängel nicht statt. SPD und Mieterverein in Hamburg hoffen nun auf eine andersartige Entscheidung in der nächsthöheren Instanz.
07.06.2017