Share Deals begrenzen und Grunderwerbsteuer senken
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland forderte die am 21. Juni tagende Finanzministerkonferenz der Länder auf, die Steuervermeidung durch sogenannte Share Deals wirkungsvoll zu begrenzen. Die dadurch entstehenden Mehreinnahmen sollten die Länder in Form einer Senkung der Grunderwerbsteuer an die Eigentümer weitergeben. „Dass Kapitalgesellschaften beim Erwerb von Anteilen einer immobilienhaltenden Gesellschaft keine Grunderwerbsteuer zahlen, ist eine Gerechtigkeitslücke, die schnell geschlossen werden muss“, forderte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. Was große Unternehmen einsparten, müssen Familien beim Kauf eines Einfamilienhauses zusätzlich an Grunderwerbsteuer zahlen.
Die bekannt gewordenen Änderungspläne der Länderfinanzminister gehen aus Sicht von Haus & Grund Deutschland in die richtige Richtung. Warnecke warnte allerdings davor, nur ein Schlupfloch zu schließen, aber andere offen zu lassen oder gar weitere zu öffnen. „Das Ziel muss es sein, bei der Grunderwerbsteuer alle Ausnahmen abzuschaffen und einen bundeseinheitlichen Satz von maximal 3,5 Prozent zu etablieren. Das wäre gerecht und die Länder hätten keine Steuereinbußen“, schlug Verbandschef Warnecke vor.