Den richtigen Nerv getroffen
Landesverbandsvorsitzender Dr. Carsten Brückner über sein Buch und die Info-Veranstaltung zum Thema „Rauchwarnmelderpflicht“
Herr Dr. Brückner, wie sind Sie darauf gekommen, die Rauchwarnmelderpflicht zum Gegenstand eines Buches zu machen?
Das Thema ist eng verzahnt mit den Bereichen „bauliche Veränderung“ und „Modernisierung der Mietsache“. Diese bilden einen Schwerpunkt meiner Seminarangebote in der Fortbildung für Rechtsanwälte. Vor rund zwei Jahren ließen erste Entwürfe der novellierten Bauordnungen von Berlin und Brandenburg erahnen, dass in beiden Bundesländern die Rauchwarnmelderpflicht eingeführt würde. Ich erkannte die Notwendigkeit, diese neue Eigentümerpflicht aus der Sicht des Rechtsgebiets der Modernisierung eingehender zu bearbeiten.
Als schließlich die beiden Landesparlamente die neuen Bauordnungen beschlossen, waren die Inhalte für ein Buch zu dem Thema bereits fertiggestellt.
So ist es. Die lange Vorlaufzeit ermöglichte eine intensive Beschäftigung mit allen Aspekten – ganz ohne Zeitdruck. Nachdem im Mai beziehungsweise Juni feststand, dass die Rauchwarnmelderpflicht in Berlin und Brandenburg Gesetz werden würde, konnte das Buch in die konkrete Produktion gehen.
Wie lässt sich der Zweck des 260 Seiten starken Werks in wenigen Sätzen zusammenfassen?
Es geht im Endeffekt um zwei Dinge. Die eine Sache lautet „Neuland“. Wer heutzutage ein juristisches Buch verfasst, trägt meist zusammen, was andere bereits geschrieben haben. Ähnlich wie bei meinem Buch über die „Mietpreisbremse“ im letzten Jahr bestand hier jedoch die Möglichkeit, ein Thema von Grund auf neu anzugehen. Natürlich fließen auch vorhandene Überlegungen mit ein – ob zur Modernisierung, den Betriebskosten, der Wartung und anderes. Aber die Rauchwarnmelderpflicht in allen ihren Zusammenhängen und Auswirkungen ist ein neues Feld.
Und die zweite Überlegung?
… lässt sich mit dem Stichwort „frühzeitig“ beschreiben. Es geht darum, Eigentümer und Verwalter schon vor dem Inkrafttreten der Rauchwarnmelderpflicht zu informieren. Selbst, wer den entsprechenden Paragrafen in der Bauordnung liest, kann nicht abschätzen, was da auf ihn zukommt. Mein Buch hat zum Ziel, diese Unsicherheit zu nehmen und genau zu benennen, was verlangt wird, wo die Probleme liegen und wie man sie löst.
Zum Beispiel?
Je nach Größe der eigenen Immobilie fragt sich ein privater Vermieter, ob er die Rauchwarnmelder selbst montieren und warten könnte. Mit dem Buch erfährt er wichtige Argumente, warum er dies besser Fachleuten überlässt. Oder nehmen wir einen Wohnungseigentümer: Für ihn ist es wichtig zu wissen, welche Auswirkungen die Rauchwarnmelderpflicht auf die Eigentümergemeinschaft hat – welche Rechte und welche Pflichten ihm selbst dabei zufallen.
Beim ersten Durchblättern fällt das lebendige Erscheinungsbild ins Auge. Für ein juristisches Werk finden sich viele Fotos und Grafiken.
Mir und dem Verlag war wichtig, dass sich nicht nur Juristen vom Buch angesprochen fühlen. Die durchgängig farbige Gestaltung greift auf, was der Text vorgibt: Es ist eine Handreichung für Eigentümer, Vermieter und Verwalter. Der juristische Bezug stellt zwar einen Schwerpunkt dar, aber auch die technische Seite wird thematisiert. Die Leser werden befähigt, die praktischen Rahmenbedingungen der Rauchwarnmelderpflicht zu verstehen. Schließlich sind sie es, die damit umgehen sollen und verantwortlich sind …
… und ein nicht gerade knappes Werk „durcharbeiten müssen“.
Das Buch ist einerseits sehr ausführlich, lässt sich aber trotzdem leicht lesen. Jeder Bereich kann für sich angegangen werden. Man muss also nicht alles von A bis Z in einem Durchgang, sondern kann kapitelweise lesen. Dieser Aufbau eignet sich auch gut zum späteren Nachschlagen und gezielten Finden bestimmter Details. Und was das „Müssen“ angeht: Selbstverständlich lässt sich die Pflicht zur Rauchwarnmelder-Ausstattung auch vollständig delegieren. Aber gerade private Eigentümer haben ein Interesse daran, selbst Bescheid zu wissen. Sie wollen einordnen können, was Fachleute in konkreten Situationen sagen. Wer mehr weiß, vermeidet Abhängigkeiten und hat die Möglichkeit, selbstbestimmt zu handeln.
Eine weitere Besonderheit ist die buchbegleitende Website.
Der Satz „Nichts ist so alt wie Zeitung von gestern“ gilt für alle Druckerzeugnisse. Das Buch ist im Handel, aber die Entwicklung geht nicht nur bei technischen Neuheiten weiter, sondern ebenso in der Rechtsprechung und womöglich auch in der Gesetzgebung. Leser des Buches haben Zugriff auf diese Aktualisierungen, die mit der Zeit auf www.eigentümer-wissen.de eingepflegt werden. Hinzu kommen weitere Detail-Beschreibungen und praktische Hilfen. Es lohnt sich also, immer wieder mal auf der Website vorbeizuschauen.
Parallel zur Buch-Produktion bereitete Haus & Grund Berlin eine Informationsveranstaltung zum Thema vor – warum?
Die jährliche Veranstaltung zu einem wichtigen Thema hat im Landesverband inzwischen Tradition, da lag es nahe, diesmal die Rauchwarnmelderpflicht zu thematisieren. Über kurze Impuls-Referate fällt der Einstieg leichter. Außerdem konnten sich die Teilnehmer auch umfassend über technische Möglichkeiten informieren, wofür wir den vielen Ausstellern, die mitgewirkt haben, sehr dankbar sind.
Hinzu kommt der lebendige Dialog mit den Eigentümern.
Absolut. Wie bei den Beratungen in den Ortsvereinen besteht auch auf der Info-Veranstaltung die Möglichkeit zum Feedback – ein großer Vorteil, denn er hilft uns, weitere Erfahrungen für künftige Angebote zu sammeln. Mit dem ersten Programm-Abschnitt lagen wir so gut in der Zeit, dass wir vor der Pause eine ausführliche Frage-Runde einlegen konnten.
Mit 600 Teilnehmern war der Ballsaal im Grand Hyatt Hotel bis auf den letzten Platz besetzt.
Uns als Veranstalter hat es sehr gefreut, dass wir wieder den richtigen Nerv getroffen haben. Die Nicht-Mitglieder unter den Zuhörern konnten einmal mehr erfahren, was für eine breite Beratungskompetenz Haus & Grund Berlin mit seinen Ortsvereinen aufzuweisen hat. Daher bedanke ich mich herzlich bei meinen Fachkollegen für ihre Vorträge, ebenso bei den Referenten von Hekatron, der Schornsteinfeger-Innung und der Feuerwehr – sowie vor allem bei der Geschäftsstelle des Landesverbands und dem Buchverlag für eine hervorragende Organisation.
Das Buch Rauchwarnmelderpflicht in Berlin und Brandenburg ist im Buchhandel erhältlich oder direkt bei der Geschäftsstelle bestellbar.
Partner
Diese Partner waren auf der Info-Veranstaltung zum Thema Rauchwarnmelderpflicht mit einem Ausstellungsstand vertreten.
Techem Energy Services GmbH
Hauptstraße 89
65760 Eschborn
Unter folgender Nummer sind wir für alle HuG-Mitglieder für Fragen und Beratungen rund um den Rauchmelder kostenfrei erreichbar: 0800 2005599
www.techem.de
ista Deutschland GmbH
Großbeerenstraße 93/95
14482 Potsdam
Telefon 0331 7017 530
www.ista.de
Hekatron Vertriebs GmbH
Peetziger Weg 3
14165 Berlin
Telefon 030 8105 9414
www.hekatron.de
www.genius-plus.de
Minol Messtechnik W. Lehmann GmbH & Co. KG
Nikolaus-Otto-Straße 25
70771 Leinfelden-Echterdingen
Telefon 0711 9491-0
www.minol.com
BRUNATA Wärmemesser GmbH & Co. KG
Storkower Straße 207
10369 Berlin
Telefon 030 536089-0
www.brunata-muenchen.de
Ei Electronics GmbH
Franz-Rennefeld-Weg 5
40472 Düsseldorf
Telefon 0211 984 365 05
www.eielectronics.de
KALORIMETA AG & Co. KG
Heidenkampsweg 40
20097 Hamburg
Telefon 040 237 75 512
E-Mail: stephan.kaeding@kalo.de
www.kalo.de
Bago GmbH
Theodor-Heuss-Platz 8
14052 Berlin
Telefon 030 3279 600
www.bago-berlin.de
Atral-Secal GmbH / Service DAITEM
Thaddenstraße 4
69469 Weinheim
www.in-sicherheit-leben.de
Foto: Rotschwarz Design, DIGNUS.DE Medien; Ista Deutschland GmbH, Hekatron Vertriebs GmbH, Ei Electronics GmbH, Minol Messtechnik W. Lehmann GmbH & Co. KG, zvg.