Mietpreisbremse ist verfassungswidrig
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine Mietpreisbremse ist verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommen drei renommierte Rechtsprofessoren der Humboldt-Universität zu Berlin in einem Gutachten für den Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. „Die Abgeordneten des Bundestages müssen jetzt die Notbremse ziehen und dürfen das Gesetz nicht verabschieden“, forderte Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann heute in Berlin bei der Vorstellung des Gutachtens. Er kündigte an, dass der Verband eine Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht anstrebt, sollte die Mietpreisbremse Gesetz werden.
Nach Auffassung der Gutachter verletzt der Gesetzentwurf das Eigentumsrecht der Haus- und Wohnungseigentümer sowie die Vertragsfreiheit von Mietern und Vermietern gleichermaßen. Schließlich sei das Gesetz schlichtweg ungeeignet, die Wohnungsknappheit zu bekämpfen. Als wesentliche Gründe für die Verfassungswidrigkeit identifizieren die Professoren folgende Punkte:
- Die Mietpreisbremse schützt nicht Mieter, sondern finanzstarke Wohnungssuchende, die sich künftig mehr Wohnraum zu geringeren Mieten leisten können. • Beliebte Stadtteile werden durch die Mietbegrenzung noch attraktiver. Die Nachfrage steigt weiter.
- Mit der Mietpreisbremse kann die Wirtschaftlichkeit der Wohnraumvermietung nicht mehr sichergestellt werden. Vermieter werden sich vom Markt zurückziehen.
- Durch die gedrosselten Neuvertragsmieten geht der Marktbezug der zukünftigen Mietpreise verloren. Die ortsübliche Vergleichsmiete wird ausgehebelt. Damit wird ein Kern des sozialen Mietrechts zur Regelung von Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen unbrauchbar.
„Wer das Ziel hat, dass in Deutschland auch künftig ausreichender und qualitativ guter Wohnraum zu fairen Preisen angeboten wird, muss das Instrument Mietpreisbremse ablehnen. Der soziale, ökonomische und politische Schaden wäre viel zu groß“, fasste Kornemann die Ergebnisse des Gutachtens zusammen.
Mehr über das Gutachten in unserer Broschüre „Informationen und Standpunkte 2015“