Privaten Vermietern wird Recht auf Eigentum genommen
Mit der am 28. April 2015 beschlossenen Mietenbegrenzungsverordnung versucht der Berliner Senat von SPD und CDU das Recht auf Eigentum auszuhebeln. Durch die Mietpreisbremse soll Vermietern der wirtschaftliche Handlungsspielraum genommen werden. Die Folge ist, dass Investitionen, Instandhaltungen und Modernisierungen ausbleiben müssen.
Besonders skandalös: Der Senat hat sich nicht einmal die Mühe gemacht, die angeblichen Problemgebiete mit zu hohen Mieten zu benennen und zu begründen. Kurzerhand wurde die gesamte Stadt zum „angespannten Wohnungsmarkt“ erklärt.
Die Mietenbegrenzungsverordnung soll kleine private Vermieter treffen, während kapitalstarke Investitionsgesellschaften weiterhin freie Hand haben; an sie wird auch das öffentliche Eigentum verkauft, nicht zuletzt vormals preisgünstiger Wohnraum des sozialen Wohnungsbaus.
Haus & Grund Berlin stellt sich dieser Enteignungspolitik entgegen. Die Mitgliedsvereine vor Ort beraten betroffene Vermieter und zeigen Handlungsmöglichkeiten auf, sich der mittelstandsfeindlichen Politik des Senats zu widersetzen.
Dazu informierte Haus & Grund Berlin am 28. Mai 2015 auf einer Veranstaltung zum Thema „Mietpreisbremse und Bestellerprinzip“.
Presseerklaerung_Mietenbegrenzungsverordnung (PDF)