Öffentlichen Personennahverkehr stärken – Haus und Grund fordert Vorleistung der Städte
Das Bundesverwaltungsgericht entschied am 27.02.2018, dass Diesel-Fahrverbote in deutschen Städten vom geltendem Recht gedeckt sind. Der Interessenverband der privaten Haus- und Wohnungseigentümer Haus & Grund fordert, dass Pendler durch mögliche Fahrverbote nicht benachteiligt werden dürfen. „Wenn es den Städten nicht gelingt, schnell für attraktive Alternativen zum Individualverkehr zu sorgen, wird der Zuzug in die Zentren weiter verstärkt – mit allen negativen Konsequenzen“, warnte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.
Auch ohne Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge ist es laut Haus & Grund geboten, das Umland und die ländlichen Räume so anzubinden, dass die Wohnungsmärkte in den begehrten Innenstädten entlastet werden. Diese Aufgabe sei nun dringlicher denn je, betonte Warnecke. Eine moderne Infrastruktur sei dafür zwingend notwendig, sei es in Form einer besseren Anbindung durch den öffentlichen Personennahverkehr oder auch durch moderne Datenleitungen.