Milieuschutzgebiete wirken kontraproduktiv
Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) kritisiert den Erlass von Erhaltungsschutzsatzungen in Berlin. Das am 15. Februar 2019 veröffentlichte Gutachten „Milieuschutz in Berlin“ attestiert ihnen „einen sehr starken Eingriff in den Markt und die Eigentumsrechte.“ Zwar würden dadurch Menschen profitieren, die derzeit eine günstigen Miete zahlen – andererseits würden diejenigen benachteiligt, die eine neue Wohnung suchen.
„Der kurzfristige wirkungsvolle Schutz der bestehenden Bevölkerung führt jedoch langfristig zu einer Verringerung der Investitionen in die Wohnungsbestände“, so die Autoren, denn alle Maßnahmen würden wie bürokratische Hürden wirken. Dadurch könnten Immobilienbestände schlechter attraktiv gehalten werden und drohe der Neubau für mehr Wohnfläche zu unterbleiben. „Der angespannte Berliner Wohnungsmarkt kann sich dadurch schwerer erholen.“
Das IW bemängelt zudem, dass der Milieuschutz die Klimaschutzziele konterkariere, kaum Investitionen in Barriere-Armut erfolgen könnten sowie durch das Umwandlungsverbot Chancen für die Bildung von Wohneigentum genommen würden, zumal „Berlin mit 18 Prozent eine für eine deutsche Großstadt sehr niedrige Wohneigentumsquote aufweist.“
Anstatt durch Erhaltungsschutzsatzungen die Aufwertung bestimmter Standorte zu verhindern, solle die Berliner Politik eher aktiv die soziale und technische Infrastruktur verbessern. „Selektive Maßnahmen für einige Stadtviertel wirken hier kontraproduktiv.“ Gemeinsam mit der Immobilienwirtschaft müssten schwierige Stadtteile aufgewertet und Anbindungen an den öffentlichen Nahverkehr verbessert werden, um Wohnortalternativen für alle Schichten der Bevölkerung zu erschließen sowie Wachstum und Wohlstand der gesamten Stadt zu fördern.