Haus und Grund fordert Verbesserungen bei Anschlussfinanzierung und Vorfälligkeitsentschädigung
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland forderte den Bundestag am 7. März 2017 auf, unnötige Härten bei der Kreditvergabe an Immobilieneigentümer zu vermeiden. „Es kann nicht sein, dass beispielsweise Anschlussfinanzierungen verweigert werden, auch wenn sich die wirtschaftliche Lage des Kreditnehmers nicht geändert hat. Hier muss dringend nachgebessert werden“, forderte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. Die Abgeordneten des Bundestages entscheiden am 8. März 2017 über Änderungen an der Umsetzung der europäischen Wohnimmobilienkreditrichtlinie.
Die seit einem Jahr geltenden deutlich strengeren Regeln für die Vergabe von Krediten gelten bislang auch uneingeschränkt für Anschlussfinanzierungen und Umschuldungen. Eine Anschlussfinanzierung muss demnach auch bei unveränderter wirtschaftlicher Lage des Kreditnehmers nach den neuen strengeren Vorgaben geprüft werden, selbst wenn sich am Darlehensbetrag gar nichts verändert hat. Das kann nach Angaben von Haus & Grund im Extremfall zur Ablehnung der Anschlussfinanzierung führen und den Eigentümer in den Zwangsverkauf seiner Immobilie treiben, wenn die Bank mit Hinweis auf die strengeren Kreditwürdigkeitsregeln die Anschlussfinanzierung verweigert.
Ausdrücklich unterstützt Haus & Grund Deutschland den Vorstoß von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens gesetzlich zu regeln. Die Vorfälligkeitsentschädigung entsteht, wenn der Kredit vor Ende der Zinsbindungsfrist zurückgeführt wird und der Bank dadurch ein wirtschaftlicher Schaden entsteht. „Kreditnehmer brauchen für diese Fälle Transparenz und Planungssicherheit, um die wirtschaftlichen Folgen eines vorzeitigen Ausstiegs aus dem Kredit abschätzen und die Berechnung der Bank nachvollziehen zu können“, forderte Warnecke. Ebenfalls unterstützt Haus & Grund Deutschland die Forderung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Verbraucherschutz im Bereich der Zulässigkeit von Kopplungsgeschäften, also beispielsweise der Kombination von Kredit- und Versicherungsvertrag, zu verbessern.
Warnecke begrüßte eine geplante Änderung bei der Kreditwürdigkeitsprüfung durch die Banken, wenn ein Neubau oder eine Renovierung finanziert werden soll. Danach sollen sich die Banken bei der Prüfung künftig wieder hauptsächlich darauf stützen dürfen, dass der Wert der Wohnimmobilie den Darlehensbetrag übersteigt, oder auch auf die Annahme, dass der Wert der Immobilie zunimmt. „Das wird den Zugang zu Krediten in diesen Fällen deutlich erleichtern“, betonte Warnecke.