Grundsteuerbescheide: Verbände klagen wegen Untätigkeit der Finanzämter
Haus & Grund und Bund der Steuerzahler: Eigentümer brauchen Klarheit über Verfassungsmäßigkeit!
Haus & Grund und Bund der Steuerzahler: Eigentümer brauchen Klarheit über Verfassungsmäßigkeit!
Millionen Einsprüche gegen Grundsteuerwertbescheide werden von den Finanzämtern seit über einem halben Jahr nicht bearbeitet. Gegen diese Untätigkeit wollen nun Haus & Grund Deutschland und der Bund der Steuerzahler Deutschland (BdSt) gerichtlich vorgehen. „Es ist ein Unding, dass die Bürgerinnen und Bürger im Unklaren gelassen werden und ihnen eine gerichtliche Klärung verwehrt wird“, erläutert Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die Initiative. Nur wenn ein Einspruch abgelehnt wird, ist der Weg zum Finanzgericht möglich.
In zunächst vier Musterfällen werden beide Verbände gemeinsam eine Untätigkeitsklage gegen die jeweiligen Finanzämter unterstützen und dann die verfassungsrechtliche Überprüfung bis nach Karlsruhe auf den Weg bringen. Dies sind Fälle aus den Ländern Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Berlin und Bremen. Bei diesen Musterklagen bestehen wegen extrem hoher Miet- und Bodenwerte begründete Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des zugrunde liegenden Bundesmodells zur Berechnung der neuen Grundsteuer. Dieses Modell wird in insgesamt elf Bundesländern angewandt. „Eine Untätigkeitsklage ist aktuell der einzige Weg, um eine gerichtliche Klärung zu den Musterklagen schnellstmöglich herbeizuführen – es muss Rechtssicherheit geschaffen werden. Dass wir diesen Weg gehen müssen, ist juristisch und politisch bitter“, betont BdSt-Präsident Reiner Holznagel.
Zum Hintergrund
Der Verfassungsrechtler Professor Dr. Gregor Kirchhof hatte im Auftrag von Haus & Grund Deutschland sowie des Bundes der Steuerzahler Deutschland ein Rechtsgutachten erstellt. Das Ergebnis: Die Bewertungsmethode nach dem Bundesmodell ist aus mehreren Gründen verfassungswidrig. Da dies letztlich nur das Bundesverfassungsgericht feststellen kann, ist der Klageweg unumgänglich. Dieser steht allerdings erst dann offen, wenn ein grundsteuerpflichtiger Eigentümer gegen seinen Grundsteuerwertbescheid Einspruch eingelegt hat und dieser vom Finanzamt zurückgewiesen wurde. Um diese Entscheidung zu erzwingen, gibt es das Mittel der Untätigkeitsklage.