Geplante marktpreisorientierte Besteuerung von Erbfällen produziert Schein-Millionäre
Die Bundesregierung hat das Jahressteuergesetz auf den Weg gebracht. Mit diesem Gesetz geht eine Änderung der Bewertungsvorschriften bei der Schenkung und Erbschaft von Immobilien einher. Aus Sicht von Haus & Grund bedeutet dies, dass es in der Praxis zunehmend zu erbschaftsteuerbedingten Verkäufen privater Vermieter an institutionelle Investoren kommen wird.
Häufig werden Immobilien mit energetischem Sanierungsbedarf vererbt. Das bedeutet für die Erben leider oft, dass sie keine Möglichkeit sehen, die Erbschaftsteuer aufzubringen bzw. zeitnah zu erwirtschaften. Die Konsequenz ist der Verkauf der geerbten Immobilie. Dies führt zu einem Ausverkauf des deutschen Immobilienbestandes.
Durch die marktpreisorientierte Besteuerung von Erbfällen werden Schein-Millionäre produziert. Dies führt zu Verkäufen an institutionelle Investoren und in der Folge steigenden Mieten.
Immobilieneigentümer, die vorhaben, ein Haus zu vererben oder zu verschenken, sollten frühzeitig mit der Nachfolgeplanung beginnen. Eigentümer können zum Beispiel Teile der Immobilie im steuerlichen Freibetragsbereich übertragen und sich im Gegenzug Wohn- oder Nießbrauchsrechte eintragen lassen.
Die neuen Bewertungsvorgaben gelten ab 1. Januar 2023. Wer sich hierzu beraten lassen möchte, sollte sich zeitnah an seinen Haus & Grund Verein wenden.