Gegen Enteignung von Wohnungsunternehmen in Berlin
Haus & Grund Berlin lehnt einen Volksentscheid zur Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen strikt ab. Die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes widerspricht einer solchen staatlichen Zwangsmaßnahme. Die Anzahl von Wohneinheiten zum Kriterium für eine mögliche Enteignung zu machen, ist willkürlich und hält keiner rationalen Prüfung stand.
Es ist nicht Aufgabe des Staates, auf Ansinnen radikaler Minderheiten das Recht auf Eigentum zu unterlaufen und dazu Unmengen von Steuergeldern zu verschwenden. Er hat vielmehr angemessene Rahmenbedingungen zu schaffen und vorzuhalten, damit den Menschen ausreichend Wohnraum zur Verfügung steht. Das Land Berlin muss endlich dafür sorgen, dass städtische Wohnungsunternehmen und private Investoren den Neubau vorantreiben können. Gemäß der Berliner Verfassung muss die Politik außerdem die Bildung von Wohneigentum fördern, statt dies zu behindern.
Die privaten Einzeleigentümer sehen sich angesichts von Milieuschutzgebieten, Mietendeckel und Enteignungsplänen nicht nur in der Bewirtschaftung ihrer Immobilien sondern auch in ihrer Existenz bedroht und wehren sich dagegen, zum Spielball linkspopulistischer Kräfte zu werden, die mittlerweile jedes Maß vermissen lassen.