Erstes Finanzgericht hält Grundsteuer für verfassungswidrig
Haus & Grund will Verfahren bis zum Verfassungsgericht begleiten
Haus & Grund will Verfahren bis zum Verfassungsgericht begleiten
Haus & Grund Deutschland erhält gerichtliche Unterstützung in seiner Auffassung, dass die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell verfassungsrechtlich höchst bedenklich ist. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz kritisiert in zwei kürzlich ergangenen Entscheidungen (Az. 4 V 1295/23 und 4 V 1429/23) vor allem die Grundstücksbewertung auf Grundlage der Bodenrichtwerte. „Die Bodenrichtwerte sind ein wesentlicher Grund, warum die neue Grundsteuer auf sehr wackligen Füßen steht. Für uns sind die beiden Entscheidungen Motivation, in unseren Musterverfahren die Grundsteuer bis nach Karlsruhe zu tragen“, erklärt Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.
In einem Rechtsgutachten für Haus & Grund und den Bund der Steuerzahler hat Prof. Gregor Kirchhof gerade die Bodenrichtwerte für ungeeignet erachtet, Basis für eine Grundsteuer zu sein. Demnach ist die Steuerbemessung nach diesen durchschnittlichen Lagewerten oft ungenau. Dies gelte vor allem dann, wenn Gutachterausschüsse für ein Gebiet fehlten, wenn die Kaufpreissammlungen nicht ausreichten, wenn ein Bodenrichtwert nicht vorhanden sei und daher Werte vergleichbarer Flächen heranzuziehen seien oder wenn lagebedingte Wertminderungen entstünden. „Die Bodenrichtwerte weisen systematische Bewertungslücken auf. Die neue Grundsteuer darf so nicht erhoben werden“, fordert Warnecke.