Nachrichten 2018
Bundesdatenschutzbeauftragte: Mieternamen an Klingelschildern sind zulässig
Die Namen der Mieter auf Klingelschilder und Briefkästen zu schreiben, ist laut der Bundesdatenschutzbeauftragten auch mit der neuen Datenschutzgrundverordnung zulässig. Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßte diese Klarstellung. „Die Verunsicherung bei den Vermietern war durch unterschiedliche Auslegungen des geltenden EU-Rechts entstanden. Umso erfreulicher ist, dass wir für Deutschland seit heute Abend eine einheitliche Interpretation vorliegen haben. Vermieter können sich im Streitfall hierauf berufen“, kommentierte Verbandspräsident Kai Warnecke am 18. Oktober.