Berliner Heizungsaustauschprogramm: Senat will fördern – die Bezirke verbieten
Haus & Grund Berlin fordert Stopp des Investitions-Verbotswahnsinns der Berliner Bezirke in „Milieuschutzgebieten“.
Haus & Grund Berlin begrüßt das vom Berliner Senat beschlossene Förderprogramm zur Einsparung von CO2. Allein die Zurverfügungstellung von Fördermitteln reicht jedoch nicht aus, damit betroffene Heizungsanlagen ausgetauscht werden. Vielmehr ist es auch erforderlich, in den Bezirken die Voraussetzungen für die rechtliche Zulässigkeit solcher baulichen Maßnahmen zu schaffen. Durch die Ausweisung von „Milieuschutzgebieten“ ist dies jedoch nicht der Fall, und das Heizungsaustauschprogramm des Senats läuft in diesen Gebieten ins Leere.
Bei dem durch das beschlossene Programm geförderten Tausch von Heizungsanlagen in Gebäuden handelt es sich um eine Modernisierungsmaßnahme, nämlich um bauliche Maßnahmen zur nachhaltigen Einsparung von Energie. Mieter von Wohnungen solcher Gebäude können nach Abzug der Fördermittel derzeit in Höhe von acht Prozent der Investitionskosten jährlich an der Maßnahme beteiligt werden, indem vom Vermieter nach Abschluss der Baumaßnahmen eine entsprechende Mieterhöhung ausgesprochen wird.
In den Berliner Bezirken sind zur Zeit 56 soziale Erhaltungsgebiete ausgewiesen.(1) In diesen „Milieuschutzgebieten“ müssen bauliche Maßnahmen dem jeweiligen Bezirksamt angezeigt und insbesondere Modernisierungsmaßnahmen durch den Bezirk genehmigt werden. Hierfür sind „Genehmigungskriterien“ erlassen worden, bei denen es sich aber eher um Versagungskriterien handelt, denn bei Vorliegen der dort genannten Umstände soll gerade keine Genehmigung für das Bauvorhaben erteilt werden.
Keine Genehmigung erhalten auf diese Weise auch Maßnahmen zur Energieeinsparung, die über die Anpassung an die baulichen oder anlagentechnischen Mindestanforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) hinausgehen.(2)
Die „Genehmigungskriterien“ stehen somit der Durchführung der vom Berliner Senat gewollten und geförderten baulichen Maßnahmen entgegen.
Haus & Grund Berlin fordert Senat und Bezirke auf, den Verbotswahnsinn in den „Milieuschutzgebieten“ zu beenden und wieder Investitionen in den Gebäudebestand, unter anderem für den Klimaschutz zuzulassen. Eine Behinderung der Leistungswilligkeit der Eigentümer/innen können sich die Stadt und auch die Umwelt nicht länger leisten.
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(1) vgl. stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/foerderprogramme/stadterneuerung/soziale_erhaltungsgebiete
(2) vgl. Nr. 5 der Genehmigungskriterien für Gebiete mit Verordnungen zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuchs