Haus & Grund Berlin beantragt Erstellung eines Regressionsmietspiegels 2019
„Haus & Grund Berlin beantragt für den zu erarbeitenden Mietspiegel 2019, keine Fortschreibung der Daten vorzunehmen. Stattdessen soll eine Neuausschreibung durchgeführt werden mit dem Ziel der Erstellung eines Regressionsmietspiegels unter Berücksichtigung einer Neuaufstellung der Wohnlagezuordnungen nach wissenschaftlichen Methoden.
„Eine solche Neuausschreibung ist möglich, da bei der Vertragsvergabe zum Mietspiegel 2017 ausdrücklich die Möglichkeit einer optionalen Neuausschreibung des Mietspiegels 2019 an Stelle einer Fortschreibung vereinbart wurde“, führt Dr. Carsten Brückner, Vorsitzender des Landesverbandes Haus & Grund Berlin aus.
Ein Regressionsmietspiegel hat auch für Berlin den Vorteil, dass ausschließlich die Untersuchungsergebnisse Grundlage des Mietspiegelwerkes sind. „Damit würden die im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehene wissenschaftliche Grundlage oder anerkannte statistische Methoden sichergestellt. Die Stadt Berlin würde somit einen gerechten Mietspiegel erhalten“, so Dr. Brückner.“