Online-Seminar: Verwalterverträge für Miethaus-, WEG- und Sondereigentumsverwaltung
Referent: Joachim Schaller (Hausverwalter)
Aufgaben und Befugnisse ergeben sich aus dem Gesetz (z. B. dem WEG) sowie aus dem abgeschlossenen Verwaltervertrag. Für jede der drei Verwaltungsarten ergeben sich individuell verschiedene Pflichten für den Hausverwalter, die zu definieren sind. Neben den Standardleistungen kann der Verwalter auch besondere Verwaltungsleistungen übernehmen.
Hausverwaltung ist treuhänderische Vermögensverwaltung. Bedeutende Vermögenswerte werden über Jahre und teilweise Jahrzehnte durch einen Hausverwalter betreut. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, Rechte und Pflichten des Verwalters möglichst genau zu definieren. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn sich bei Miethaus- und Sondereigentumsverwaltungen der/die Eigentümer Teile der Erbringung der Verwaltungsleistung selbst vorbehalten möchten.
Ziel des Seminars ist ein Überblick über die möglichen zu treffenden Vereinbarungen anhand der vom Verband der Immobilienverwalter (VDIV) herausgegebenen Vertragsmuster.
Erörtert werden u. a.:
- Aufgaben und Befugnisse des Verwalters und Vergütungsgrundsätze
- Außergerichtliche, gerichtliche und behördliche Vertretung des/der Eigentümer bzw. der WEG
- Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
- Haftung des Verwalters
- Vergütung des Verwalters
- Datenschutz (DSGVO)
- Schiedsgerichtsklauseln
- Interessenkollisionen
- Besonderheiten beim Abschluss eines WEG-Verwaltervertrages
Alle Online-Seminare finden auf zoom.us statt – Sie erhalten spätestens einen Tag vor dem Seminar eine Mail mit Anmeldedaten/Aktivierungslink.
Die Teilnahmegebühr beträgt:
- für Mitglieder der Berliner Haus & Grund-Ortsvereine: 60,00 € (inkl. Teilnahmebescheinigung).
- für Nicht-Mitglieder: 100,00 € (inkl. Teilnahmebescheinigung).
Anmeldung per E-Mail an service@haus-und-grund-berlin.de
Eine Anmeldung ist bis 60 Minuten vor Beginn des Seminars möglich. Die Anmeldung ist rechtsverbindlich. Kostenfreie Stornierung spätestens vier Werktage vor dem Seminar möglich. Ansonsten wird der volle Seminarpreis berechnet. Ein Ersatzteilnehmer kann jederzeit benannt werden.
Für Fragen zu den Online-Seminaren und zum Anmeldeverfahren stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.