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März 2021
Online-Seminar: Mietendeckel & Mieterhöhungen
Seit dem 23.02.2020 gilt das Verbot des Entgegennehmens und des Forderns einer zu hohen Miete. Dennoch wird in Literatur und Rechtsprechung davon ausgegangen, dass die Erhöhung der Miete in einem laufenden Mietverhältnis durch das MietenWoG Bln nicht verboten ist, sondern sich die Voraussetzungen für eine Mieterhöhung weiterhin ausschließlich nach den Vereinbarungen im Mietvertrag und den Regelungen des BGB-Mietrechts richten. Selbst Mieterhöhungszustimmungs- und Miethöhefeststellungsprozesse sind danach weiterhin möglich. Allerdings verbietet das MietenWoG Bln das Entgegennehmen und das Fordern der erhöhten Mietbeträge.…
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