Referent: RA Tom Martini
Was kann ein Wohnungseigentümer unternehmen, wenn ein Verwalter seine Pflichten nicht erfüllt und untätig bleibt? Welche Pflichten hat eigentlich ein Verwalter? Der umfangreiche Pflichtenkatalog in § 27 WEG ist mit der Reform des Wohnungseigentumsrechts zum 1. Dezember 2020 weggefallen. Trotzdem hat der Verwalter nach wie vor umfangreiche Pflichten wie beispielsweise, das Durchführen der Beschlüsse, die Einberufung zur Versammlung, die Gewährung der Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen, die Erstellung des Wirtschaftsplans, der Jahresabrechnung und des Vermögensberichts, u.v.m.
Jeder Wohnungseigentümer hat einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf ordnungsmäßige Verwaltung. In diesem Seminar wird auch gezeigt, wie dieser Anspruch möglichst effektiv durchgesetzt wird und welche Vorbereitungen hierfür gegebenenfalls notwendig sind.
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Das Online-Seminar findet auf zoom.us statt – Sie erhalten spätestens einen Tag vor dem Seminar eine Mail mit Anmeldedaten/Aktivierungslink.
Die Teilnahmegebühr beträgt:
• für Mitglieder: 60,00 € (inkl. Teilnahmebescheinigung).
• für Nicht-Mitglieder: 100,00 € (inkl. Teilnahmebescheinigung).
Eine Anmeldung ist bis 60 Minuten vor Beginn des Seminars möglich.
Die Anmeldung ist rechtsverbindlich. Bei Stornierungen wird stets der volle Seminarpreis berechnet. Ein Ersatzteilnehmer kann jederzeit benannt werden.
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