Referent: RA Tom Martini
Der Berliner Mietspiegel 2023 wurde als einfacher Indexmietspiegel auf Grundlage des Berliner Mietspiegels 2021 konzipiert. Dieses war ebenfalls schon ein (qualifizierter?) Indexmietspiegel auf der Grundlage des Mietspiegels 2019. Daher verblieb es bei den Grundlagen von nunmehr vier Jahren. Änderungen in den Baualtersklassen, der Orientierungshilfe oder dem Straßenverzeichnis hat es nicht gegeben. Der Mietspiegel hat aber weiterhin Auswirkungen auf die Mieterhöhung in den Bestandsmietverhältnissen und der „Mietpreisbremse“.
Erörtert werden u.a.:
- Ab wann gilt der Mietspiegel 2023?
- Bis wann gilt der Mietspiegel 2021?
- Was ist ein einfacher Mietspiegel?
- Doch noch drei Vergleichswohnungen als Begründungsmittel?
- Auffrischung bekannten Wissens: Baualtersklassen, Behandlung der Sondermerkmale und Spannenordnung, Berliner Straßenverzeichnis, Fristen und Kappungsgrenzen
- Interpolation weiterhin möglich?
- Mietspiegel und Mietpreisbremse, wie wird die 10 %-Grenze berechnet?
- Was gilt für Wohnungen, welche nicht im Mietspiegel berücksichtigt werden?
- Möblierungszuschlag? Bei der ortsüblichen Vergleichsmiete / Bei der Mietbremse
- Diskussionen zu allen Fragen rund um dieses Thema
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